Anmeldung und Sprechzeiten


Zur Anmeldung eines ersten Therapiekontaktes rufen Sie mich am besten kurz vor der vollen Stunde in der Zeit von 8 bis 18 Uhr an, oder hinterlassen mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, oder schreiben mir eine kurze Nachricht.


Eine Therapiesitzung findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen sie ihn bitte spätestens drei Tage vorher ab, damit ich ihn anders vergeben kann.


Die Wartezeiten sind unterschiedlich und können telefonisch erfragt werden.


Telefonische Sprechzeiten


Meine telefonischen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Ansage des Anrufbeantworters.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen


In der Regel werden die Sitzungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen – wenn es eine Indikation für eine Behandlung gibt. Das wird im Erstgespräch bzw. in den bis zu fünf probatorischen Sitzungen besprochen und geklärt. Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie sich auch schon vorab nach der Kostenübernahme erkundigen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen, regelt das seit 1999 bestehende Psychotherapeutengesetz die Kostenübernahme für die Psychotherapie.

Wenn eine Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie besteht, ist vor Beginn der Behandlung eine somatische Abklärung bei einem Arzt oder einer Ärztin notwendig, um ausschließen zu können, dass die Ursache der psychischen Probleme eine somatische Erkrankung ist. Die dafür notwendigen Unterlagen gebe ich Ihnen im Rahmen der probatorischen Sitzungen mit.


Liegt der ärztliche Konsiliarbericht vor, kann der Antrag auf psycho-therapeutische Behandlung bei der Krankenkasse gestellt werden.

Zunächst werden 12 Sitzungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie beantragt, die erweiterbar sind im Rahmen der Kurzzeittherapie auf 24 Sitzungen. Die Psychotherapie kann bei Bedarf und nach Bewilligung durch die Krankenkasse bis zu maximal 100 Sitzungen fortgesetzt werden.